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Leistungserbringung durch private Krankenversicherung
Damit ein Versicherungsnehmer die Leistungen aus der Privat
Krankenversicherung bekommt, geht zunächst der Versicherte selbst einen
Vertrag mit einem Arzt ein. Das geschieht automatisch, indem man sich
beim Arzt in Behandlung gibt. So erhält der Patient direkt vom
behandelnden Arzt oder aber von der PVS, die Privat Verrechnungsstelle,
eine Rechnung über die erbrachte Leistung. Meist hat man, wenn man in
der PKV günstigste Tarife gewählt hat, einen gewissen Selbstbehalt. Ist
die Rechnung noch im Rahmen vom Selbstbehalt, zahlt der Patient die
Rechnung selbst, andernfalls oder wenn kein Selbstbehalt vereinbart
wurde, gibt er die Rechnung an die private Krankenversicherung weiter.
Die
private Krankenversicherung prüft die Rechnung und begleicht sie auf
das Konto des Versicherten, der seinerseits wiederum den Arzt bezahlt.
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt reicht man die Chip-Karte ein, auf
der alle Leistungen, die die private Krankenversicherung übernimmt,
gespeichert sind, sodass man hier nicht in große Vorleistung gehen muss.
Die Angebote PKV mit ihrem Selbstbehalt und ihren Leistungen sind
wahrlich von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen
verschieden. Welches PKV Angebot am besten zur persönlichen Situation
passt, stellt man am besten durch einen PKV Versicherungsvergleich fest.
Der Versicherungsvergleich PKV wird zeigen, dass ein Selbstbehalt von
250 Euro etwa schon einiges an monatlicher Prämie einsparen kann. So
wird die private Krankenversicherung preisgünstiger, obwohl man starke
Leistungen erhält. Es lohnt sich für die monatlichen Beiträge für die
private Krankenversicherung, wenn man sich ausrechnet, wie viel
Selbstbehalt einem im Krankheitsfalle möglich ist. Alles andere, was
darüber hinausgeht, zahlt die private Krankenversicherung durch das
Kostenerstattungsprinzip wieder an den Versicherten.
Versicherungslexikon
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