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Leistungserbringung durch private Krankenversicherung

Damit ein Versicherungsnehmer die Leistungen aus der Privat Krankenversicherung bekommt, geht zunächst der Versicherte selbst einen Vertrag mit einem Arzt ein. Das geschieht automatisch, indem man sich beim Arzt in Behandlung gibt. So erhält der Patient direkt vom behandelnden Arzt oder aber von der PVS, die Privat Verrechnungsstelle, eine Rechnung über die erbrachte Leistung. Meist hat man, wenn man in der PKV günstigste Tarife gewählt hat, einen gewissen Selbstbehalt. Ist die Rechnung noch im Rahmen vom Selbstbehalt, zahlt der Patient die Rechnung selbst, andernfalls oder wenn kein Selbstbehalt vereinbart wurde, gibt er die Rechnung an die private Krankenversicherung weiter. Die private Krankenversicherung prüft die Rechnung und begleicht sie auf das Konto des Versicherten, der seinerseits wiederum den Arzt bezahlt. Bei stationärem Krankenhausaufenthalt reicht man die Chip-Karte ein, auf der alle Leistungen, die die private Krankenversicherung übernimmt, gespeichert sind, sodass man hier nicht in große Vorleistung gehen muss. Die Angebote PKV mit ihrem Selbstbehalt und ihren Leistungen sind wahrlich von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen verschieden. Welches PKV Angebot am besten zur persönlichen Situation passt, stellt man am besten durch einen PKV Versicherungsvergleich fest. Der Versicherungsvergleich PKV wird zeigen, dass ein Selbstbehalt von 250 Euro etwa schon einiges an monatlicher Prämie einsparen kann. So wird die private Krankenversicherung preisgünstiger, obwohl man starke Leistungen erhält. Es lohnt sich für die monatlichen Beiträge für die private Krankenversicherung, wenn man sich ausrechnet, wie viel Selbstbehalt einem im Krankheitsfalle möglich ist. Alles andere, was darüber hinausgeht, zahlt die private Krankenversicherung durch das Kostenerstattungsprinzip wieder an den Versicherten.

Versicherungslexikon